Unsere Mandanten
International tätige Unternehmen der Informationstechnik und -wirtschaft gehören ebenso zur Klientel der Kanzlei wie mittelständische Software-Entwickler, Datenbank-Anbieter, Internet-Dienstleister oder Verlage.
Medizinische Forschungseinrichtungen des öffentlichen und des privaten Sektors
(Healthcare Research and Development), Pharma-Unternehmen und Gesundheitseinrichtungen nutzen unsere Beratungskompetenz zunehmend im Zusammenhang mit dem Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologie. Insbesondere Unternehmen des Biobank-Sektors
sowie medizinische Forschungsverbünde nehmen unsere anwaltliche Expertise gern in Anspruch.
Wir bearbeiten aber auch Mandate von Anwendern oder Einzelpersonen, soweit sie in unser fachliches Spektrum fallen.
Durch die daraus resultierende umfassende Betrachtung der Interessen von Anbietern einerseits sowie von professionellen und privaten Anwendern andererseits
können rechtliche Problemstellungen sachgerechter gelöst werden als bei einer nur einseitigen Sichtweise.
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Ihre Fragestellungen
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Was muss ich bei der Erteilung von Software-Lizenzen vertraglich bedenken?
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Wie formuliere ich einen Vertragstext, um als Auftraggeber meine Rechte bei der Software-Entwicklung optimal zu sichern?
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Wie begrenze ich mein Risiko als Informationsanbieter in Datenbank-Nutzungsbedingungen?
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Welche Chancen und Risiken entstehen bei der Entwicklung und Vermarktung innovativer Informationsdienste und -produkte?
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Wie gestalte ich meine Web-Seite sowie mein gesamtes Internet-Angebot rechtskonform?
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Welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Einzelaspekte sind beim Aufbau und Betrieb von Biobanken zu beachten?
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Wie vermeide ich langjährige Rechtsstreitigkeiten durch Alternativstrategien der außergerichtlichen Streitbeilegung?
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Unsere Lösung
Die langjährige Praxis unseres Büros bestätigt, dass die meisten rechtlichen
Streitigkeiten zwischen Vertrags-Partnern hätten vermieden werden können, wenn die Interessen aller Vertrags-Beteiligten bereits bei der Vertragsgestaltung angemessen
berücksichtigt worden wären. Unsere Arbeitsweise ist daher von Anfang an auf ein partnerschaftliches Vertragsverhältnis ausgerichtet und macht langwierige juristische Auseinandersetzungen oft entbehrlich.
Bei der Formulierung von Allgemeinen Geschäfts- oder Vertragsbedingungen erzielen wir ähnliche Effekte. Denn sie bieten bei einer ausgewogenen Berücksichtigung der
Positionen beider Vertragsparteien wenig oder keine Ansatzpunkte für eine gerichtliche Auseinandersetzung. Werden diese Bedingungen regelmäßig den aktuellen
Anforderungen des Wandels in Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst, bleibt ihr rechtssicherer Einsatz gewährleistet.
Die rechtlichen Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Folgen Ihrer IT-Projekte
begutachten wir neutral und ausschließlich orientiert an den Fakten des einzelnen Projekts. Wenn nötig, stimmen wir uns auch mit (etwa: datenschutzrechtlichen) Aufsichtsbehörden
ab. Dabei ist es für uns selbstverständlich, dass wir die Rechtsfolgen ungeklärter technischer oder organisatorischer Aspekte für Sie mit berücksichtigen.
Auf diese Weise minimieren wir schon bei der Abfassung von Vertragswerken das Konfliktpotential erheblich und helfen Ihnen, durch gutachterliche Vorabklärung der Rechtsverträglichkeit größerer Vorhaben Fehlinvestitionen zu vermeiden. Auch bei unserer forensischen Tätigkeit hat die einvernehmliche Beilegung von rechtlichen Auseinandersetzungen stets den Vorrang. Frei nach dem Motto: "Lieber Schlichten als Richten!".
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Vergütung unserer Tätigkeit
Bei streitigen und gerichtsanhängigen Sachen legt der Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) seiner Tätigkeit grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften dieses Regelwerks zugrunde. Auch wir verfahren im Normalfall so.
Beratende und rechtsgestaltende Mandate, deren Gegenstandswert sich häufig gar nicht bestimmen lässt, übernehmen wir auf der Grundlage einer Honorarvereinbarung, die sich am zeitlichen Aufwand orientiert. Unser Stundensatz hierzu beträgt in der Regel EUR 220,--. Hinzu kommen eine Auslagenpauschale nach RVG sowie Reisekosten und Umsatzsteuer.
Im Einzelfall sind für umfangreiche Projekte auch individuell zu verhandelnde Pauschalvereinbarungen möglich. Gleiches gilt für die regelmäßige Überprüfung und Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Internet-Auftritten an die aktuelle Rechtslage.
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